24-08-2018, 16:37
Hallo Gemeinde,
hätte mal ne Frage an die Sozialexperten.
Es gibt ja nun den "neuen" Unterhaltsvorschuss bis zum vollendeten 17. Lebensjahr. Muss der Unterhaltsvorschuss vorrangig in Anspruch genommen werden vor Wohngeld, Jobcenter, Kindergeldzuschlag u.s.w.
oder können sich die Berechtigten das aussuchen ?
Lg
A.
hätte mal ne Frage an die Sozialexperten.
Es gibt ja nun den "neuen" Unterhaltsvorschuss bis zum vollendeten 17. Lebensjahr. Muss der Unterhaltsvorschuss vorrangig in Anspruch genommen werden vor Wohngeld, Jobcenter, Kindergeldzuschlag u.s.w.
oder können sich die Berechtigten das aussuchen ?
Lg
A.