29-08-2018, 13:35
Hallo Zusammen,
ich habe im Bezug auf Rechtsstreitigkeiten beim Familiengericht wenig Erfahrung. Habe mich scheiden lassen im März 2017 mit einer notariellen Scheidungsvereinbarung. Wir haben 3 Kinder. Mit 2 Kindern haben wir ein Wechselmodell vereinbart. Das Dritte kam erst April 2017 zur Welt und lebt daher ausschließlich bei der Mutter. Letztendlich hat das nie funktioniert. Die Mutter hat mir in den letzten 12 Monaten 2 mal die "Annahme" der beiden verweigert. Immer Ende Juli oder Anfang August wenn die Betreuungseinrichtungen geschlossen haben. Ich war mit Ihr in den vergangen 18 Monaten bei 5 verschiedenen Beratungsstellen. Sie hat immer mich zu erpressen versucht mit dem Baby. Wenn ich das nicht nach Ihren Vorstellungen nehme, dann finden wir keine Einigung bei den anderen beiden. Dieses Jahr hat Sie bei der Übergabe zu meinem 9 jährigen Sohn gesagt "Du kannst wieder zum Papa gehen". Das musste sich mein Sohn zweimal anhören bis er aus der Wohnung stürmte und mir weinend in die Arme lief. Seit meine Ex Frau weiss das ich eine neue Lebensgefährtin habe und meine Kinder manchmal die Namen bei der Mutter vertauschen ist es die Hölle geworden. Nachdem meine Ex Frau, laut Mail von Ihr vom 02/2018, an Depressionen leidet und auch Selbstmordgedanken hat, habe Ich Ihr meine beiden Kinder die im Wechselmodell leben, nicht mehr gegeben. Mein Rechtsanwalt schrieb Sie an das ich Ihr die Kinder nicht mehr geben werde. Das Sie ohne gerichtliche Auseinandersetzung mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen soll, Sie dafür aber großzügigen Umgang bekommt. Antwort kam.... Einstweilige Anordnung elterliche Sorge. Ich habe die letzten Tag verbracht alles zusammen zu schreiben und auszudrucken. Mein RA wird in den nächsten Tagen meinen Antrag stellen. Nachdem ich einiges gelesen habe, habe ich Respekt vor dem Verfahrensbeistand. Kann mir da jemand Tipps geben.
ich habe im Bezug auf Rechtsstreitigkeiten beim Familiengericht wenig Erfahrung. Habe mich scheiden lassen im März 2017 mit einer notariellen Scheidungsvereinbarung. Wir haben 3 Kinder. Mit 2 Kindern haben wir ein Wechselmodell vereinbart. Das Dritte kam erst April 2017 zur Welt und lebt daher ausschließlich bei der Mutter. Letztendlich hat das nie funktioniert. Die Mutter hat mir in den letzten 12 Monaten 2 mal die "Annahme" der beiden verweigert. Immer Ende Juli oder Anfang August wenn die Betreuungseinrichtungen geschlossen haben. Ich war mit Ihr in den vergangen 18 Monaten bei 5 verschiedenen Beratungsstellen. Sie hat immer mich zu erpressen versucht mit dem Baby. Wenn ich das nicht nach Ihren Vorstellungen nehme, dann finden wir keine Einigung bei den anderen beiden. Dieses Jahr hat Sie bei der Übergabe zu meinem 9 jährigen Sohn gesagt "Du kannst wieder zum Papa gehen". Das musste sich mein Sohn zweimal anhören bis er aus der Wohnung stürmte und mir weinend in die Arme lief. Seit meine Ex Frau weiss das ich eine neue Lebensgefährtin habe und meine Kinder manchmal die Namen bei der Mutter vertauschen ist es die Hölle geworden. Nachdem meine Ex Frau, laut Mail von Ihr vom 02/2018, an Depressionen leidet und auch Selbstmordgedanken hat, habe Ich Ihr meine beiden Kinder die im Wechselmodell leben, nicht mehr gegeben. Mein Rechtsanwalt schrieb Sie an das ich Ihr die Kinder nicht mehr geben werde. Das Sie ohne gerichtliche Auseinandersetzung mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen soll, Sie dafür aber großzügigen Umgang bekommt. Antwort kam.... Einstweilige Anordnung elterliche Sorge. Ich habe die letzten Tag verbracht alles zusammen zu schreiben und auszudrucken. Mein RA wird in den nächsten Tagen meinen Antrag stellen. Nachdem ich einiges gelesen habe, habe ich Respekt vor dem Verfahrensbeistand. Kann mir da jemand Tipps geben.