12-09-2018, 15:09
1. Wenn sie Auskunft mit Fristsetzung verlangt, musst du Auskunft zu dieser Frist geben. Ein umgekehrtes Verlangen vor dir nach Auskunft über ihre Verhältnisse bricht diese Frist nicht.
2. Da sehe ich keine Frage?
3. Ist die Zuordnung von Eigentum zweifelhaft, dann ist es günstig Nachweise zu haben wem was gehört. Beim Gerichtsvollzieher gibts ansonsten keine Nachteile, aber sozialrechtlich bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft, das hat durchaus Nachteile für dich und sie.
2. Da sehe ich keine Frage?
3. Ist die Zuordnung von Eigentum zweifelhaft, dann ist es günstig Nachweise zu haben wem was gehört. Beim Gerichtsvollzieher gibts ansonsten keine Nachteile, aber sozialrechtlich bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft, das hat durchaus Nachteile für dich und sie.