12-09-2018, 15:58
OK, 1 ist natürlich nicht die Antwort, die ich mir gewünscht habe. Gibt es andere Möglichkeiten die Herausgabe legal zu verzögern? Der Anwalt hat das Schreiben vor einer Woche geschickt und in einem Schreiben vom August darüber geschrieben, das er das demnächst verlangen wolle.
Die Frage bei 2. steckt in der Situation. Ich habe das Gefühl, dass ich ohne irgendws davon zu haben für die finaziellen Möglichkeiten meiner Ex und ihres neuen Freundes (beide erwerbsunfähig, Rente bzw. Hartz IV) sorgen soll. Mir ist es einfach etwas wert da einen Riegel davor zu bekommen. Den Unterahlt für meine Tochter zahle ich, um das gehts nicht. Sondern es geht um diese Unverschämtheit Familie zu soielen, meine Tochter gegen mich zu agitieren und dann noch Geld dafür zu verlangen. Ich wäre, da ich grundsätzlich auch im Knast (nach Strafverfahren) meine Zwecke verfolgen kann bereit da durchzugehen (falls es überhaupt soweit kommt). Ich brauche ein paar Bücher und was zu schreiben....und länger als z.B. 2 Jahre werden sie einen ja nicht einbuchten, wenn man alles verweigert - auch die Bewerbungen etc.... Hat das schon mal jemand gemacht? Gibt es da Erfahrungen?
Ich weiß, dass wir als Bedarfsgemeinschaft gelten. Davon kann meines Wissens aber nur mein Selbstbehalt reduziert werden. Die alternative wäre ausziehen und Hartz IV beantragen, wenn der Unterhalt so gegen mich beschlossen wird wie gefordert.
Die Frage bei 2. steckt in der Situation. Ich habe das Gefühl, dass ich ohne irgendws davon zu haben für die finaziellen Möglichkeiten meiner Ex und ihres neuen Freundes (beide erwerbsunfähig, Rente bzw. Hartz IV) sorgen soll. Mir ist es einfach etwas wert da einen Riegel davor zu bekommen. Den Unterahlt für meine Tochter zahle ich, um das gehts nicht. Sondern es geht um diese Unverschämtheit Familie zu soielen, meine Tochter gegen mich zu agitieren und dann noch Geld dafür zu verlangen. Ich wäre, da ich grundsätzlich auch im Knast (nach Strafverfahren) meine Zwecke verfolgen kann bereit da durchzugehen (falls es überhaupt soweit kommt). Ich brauche ein paar Bücher und was zu schreiben....und länger als z.B. 2 Jahre werden sie einen ja nicht einbuchten, wenn man alles verweigert - auch die Bewerbungen etc.... Hat das schon mal jemand gemacht? Gibt es da Erfahrungen?
Ich weiß, dass wir als Bedarfsgemeinschaft gelten. Davon kann meines Wissens aber nur mein Selbstbehalt reduziert werden. Die alternative wäre ausziehen und Hartz IV beantragen, wenn der Unterhalt so gegen mich beschlossen wird wie gefordert.