13-09-2018, 14:17
Naja, der "Next" wohnt pro forma in einer anderen Wohnung. faktisch ist er aber seit Jahren immer da. Es kommt also bei dem Verfahren vor dem Familiengericht, für das ich mich entschlossen habe darauf an, das wirklich nachzuweisen. Ich bin schon lange geschieden und habe bisher immer meinen Unterhalt bezahlt, kann das aber, was den nachehelichen Unterhalt betrifft im Moment nicht mehr. Die Perspektiven, die sich dann eröffnen sind ziemlich trostlos - ich tendiere dabei eher zur Aufgabe meines bisherigen Lebens, muss aber noch eine Weile aushalten.
Dehalb: Weiß jemand Möglichkeiten ein Unterhaltsverfahren in die Länge zu ziehen - ich würde gern ein halbes oder ein Jahr gewinnen, da ich noch ein Verfahren am Laufen habe , von dem ich mir Einkünfte verspreche. Alternativ wäre ein möglichst anonymes Auslandskonto denkbar, das ein GV nicht ohne weiteres ermitteln kann (sowas wie Postbank in CH). Gibts Länder und Banken, die da zu empfehlen sind? Wie sieht es mit Bankschließfächern im Ausland aus? Besteht da in einem Betreibungsverfahren Meldepflicht durch die jeweilige Auslandsbank.
Dehalb: Weiß jemand Möglichkeiten ein Unterhaltsverfahren in die Länge zu ziehen - ich würde gern ein halbes oder ein Jahr gewinnen, da ich noch ein Verfahren am Laufen habe , von dem ich mir Einkünfte verspreche. Alternativ wäre ein möglichst anonymes Auslandskonto denkbar, das ein GV nicht ohne weiteres ermitteln kann (sowas wie Postbank in CH). Gibts Länder und Banken, die da zu empfehlen sind? Wie sieht es mit Bankschließfächern im Ausland aus? Besteht da in einem Betreibungsverfahren Meldepflicht durch die jeweilige Auslandsbank.