So, zwischenzeitlich war die Verhandlung vor dem OLG.
Sagen wir es so:
Es kam nicht so schlimm, wie ich befürchtet hatte, aber auch nicht so gut, wie ich erhofft hatte.
Zunächst die Kurzfassung:
Kein Unterhalt für die Vergangenheit, aber einen geringen KU für die aktuelle Ausbildung und außerdem bleibe ich auf meinen Kosten sitzen (sind ja nur so 4000 EUR in der Größenordnung).
Jetzt die Langfassung:
Positiv war, daß das OLG unserer Ansicht gefolgt ist, daß sich die KM hälftig an einem KU beteiligen muß (sie wollte gar nichts zahlen). Außerdem hätte das Früchtchen spätestens für das zweite Ausbildungsjahr einen neuen BAFÖG-Antrag stellen müssen, der voraussichtlich die KU-Summe erheblich reduziert hätte, da der erste BAFÖG-Antrag ganz klar falsch berechnet worden war (z.B. wurde mein jüngstes, damals noch minderjähriges Kind nicht berücksichtigt).
Insgesamt hat sich die Summe, um die es ging, dadurch deutlich reduziert.
Außerdem konnte ich durchsetzen, daß ein exaktes Datum für das Ende der KU-Zahlung angegeben wurde.
Negativ war jedoch, daß das OLG eine "das arme Früchtchen konnte ja nicht erkennen, daß es zufaul und ungeeignet für die Ausbildung war"-Haltung hatte. Das Familiengericht hatte ja den Antrag auf KU abgelehnt, weil das Früchtchen stinkfaul war und kein einziges Zeugnis vorgelegt hat, in dem es versetzt worden wäre. Das OLG hat diese Argumentation nicht gelten lassen und ist der Argumentation des Früchtchens gefolgt, daß es (das Früchtchen) psychisch krank gewesen wäre und somit nicht erkennen konnte, daß es die Ausbildung nicht bewältigen würde.
Das OLG hat mich damit erpreßt, daß es zum einen Gutachter einschalten würde (Kosten so ab 6000 EUR aufwärts) und zum anderen völlig frei wäre in der Kostenzuordnung und somit die Macht hätte, mir die Kosten aufzudrücken, selbst wenn der Gutachter zu meinen Gunsten entscheiden würde, falls ich mich nicht mit dem Vorschlag des OLGs einverstanden erklären würde.
Das Früchtchen hatte ja die ursprünglich Ausbildung letztes Jahr geschmissen und macht jetzt eine andere Ausbildung, bei der es zum einen bezahlt wird und die zum anderen besser zu seinen Fähigkeiten zu passen scheint; immerhin ist es ins zweite Lehrjahr übernommen worden.
Hier muß ich jetzt noch 60 EUR/Monat zahlen. Das tut mir aber nicht weh, da ich mir das vom Staat über den Kinderfreibetrag zum großen Teil wiederhole.
Während der Verhandlung wäre ich einmal beinahe über den Tisch gesprungen: Als nämlich das Früchtchen meinte, es würde ja "nur fordern, was ihm zusteht!".
Absolut keine Einsicht!
Und das ist auch genau das, was mich an diesem Urteil so ankotzt:
Das Familiengericht hatte dem bösen Treiben des Früchtchens ein hartes "Es reicht!" entgegengesetzt; beim OLG ist aber diese miese Stück [Selbstzensur] wieder mit seinem grenzenlosen Egoismus durchgekommen.
Es hat zwar nicht das erreicht, was es haben wollte, aber für den Schaden bei anderen, den es verursacht hat, muß es nicht aufkommen!
Zum kotzen!
Simon II
Sagen wir es so:
Es kam nicht so schlimm, wie ich befürchtet hatte, aber auch nicht so gut, wie ich erhofft hatte.
Zunächst die Kurzfassung:
Kein Unterhalt für die Vergangenheit, aber einen geringen KU für die aktuelle Ausbildung und außerdem bleibe ich auf meinen Kosten sitzen (sind ja nur so 4000 EUR in der Größenordnung).
Jetzt die Langfassung:
Positiv war, daß das OLG unserer Ansicht gefolgt ist, daß sich die KM hälftig an einem KU beteiligen muß (sie wollte gar nichts zahlen). Außerdem hätte das Früchtchen spätestens für das zweite Ausbildungsjahr einen neuen BAFÖG-Antrag stellen müssen, der voraussichtlich die KU-Summe erheblich reduziert hätte, da der erste BAFÖG-Antrag ganz klar falsch berechnet worden war (z.B. wurde mein jüngstes, damals noch minderjähriges Kind nicht berücksichtigt).
Insgesamt hat sich die Summe, um die es ging, dadurch deutlich reduziert.
Außerdem konnte ich durchsetzen, daß ein exaktes Datum für das Ende der KU-Zahlung angegeben wurde.
Negativ war jedoch, daß das OLG eine "das arme Früchtchen konnte ja nicht erkennen, daß es zufaul und ungeeignet für die Ausbildung war"-Haltung hatte. Das Familiengericht hatte ja den Antrag auf KU abgelehnt, weil das Früchtchen stinkfaul war und kein einziges Zeugnis vorgelegt hat, in dem es versetzt worden wäre. Das OLG hat diese Argumentation nicht gelten lassen und ist der Argumentation des Früchtchens gefolgt, daß es (das Früchtchen) psychisch krank gewesen wäre und somit nicht erkennen konnte, daß es die Ausbildung nicht bewältigen würde.
Das OLG hat mich damit erpreßt, daß es zum einen Gutachter einschalten würde (Kosten so ab 6000 EUR aufwärts) und zum anderen völlig frei wäre in der Kostenzuordnung und somit die Macht hätte, mir die Kosten aufzudrücken, selbst wenn der Gutachter zu meinen Gunsten entscheiden würde, falls ich mich nicht mit dem Vorschlag des OLGs einverstanden erklären würde.
Das Früchtchen hatte ja die ursprünglich Ausbildung letztes Jahr geschmissen und macht jetzt eine andere Ausbildung, bei der es zum einen bezahlt wird und die zum anderen besser zu seinen Fähigkeiten zu passen scheint; immerhin ist es ins zweite Lehrjahr übernommen worden.
Hier muß ich jetzt noch 60 EUR/Monat zahlen. Das tut mir aber nicht weh, da ich mir das vom Staat über den Kinderfreibetrag zum großen Teil wiederhole.
Während der Verhandlung wäre ich einmal beinahe über den Tisch gesprungen: Als nämlich das Früchtchen meinte, es würde ja "nur fordern, was ihm zusteht!".
Absolut keine Einsicht!
Und das ist auch genau das, was mich an diesem Urteil so ankotzt:
Das Familiengericht hatte dem bösen Treiben des Früchtchens ein hartes "Es reicht!" entgegengesetzt; beim OLG ist aber diese miese Stück [Selbstzensur] wieder mit seinem grenzenlosen Egoismus durchgekommen.
Es hat zwar nicht das erreicht, was es haben wollte, aber für den Schaden bei anderen, den es verursacht hat, muß es nicht aufkommen!
Zum kotzen!
Simon II