(20-09-2018, 13:20)p__ schrieb: Die Kostennote kann spearat vom Beschluss angegriffen werden, aber ich fürchte das bringt nichts.
Welche Note sollte ich denn anfechten?
Die meines RAs?
Ganz bestimmt nicht, denn zum einen hat er bisher immer korrekt abgerechnet und zum anderen kann er nichts für den Streitwert.
Ich müßte dann den Streitwert angreifen, was aber nicht wirklich erfolgversprechend sein dürfte.
Außerdem muß berücksichtigt werden, daß es um zwei Prozesse geht, für die die Kosten anfallen: Der vorm FG und der vorm OLG. Insgesamt (!) sind das um die 4000 EUR (und das Früchtchen bekommt natürlich Prozeßkostenhilfe).
Nein, ich bin froh, daß es vorbei ist!
Ich habe das Gefühl, als hätte man mir einen Sargdeckel von der Brust gehoben.
Und zum Glück wohnt das Früchtchen ziemlich weit weg.
Simon II