22-09-2018, 16:58
Eigentlich muss derjenige, der betroffen ist, vorher angehört werden, muss ja geprüft werden ob überhaupt Anspruch besteht. Sonst könnte es passieren, das normal Unterhalt fließt, und dann dazu noch UHV ausgezehlt wird. Als betroffener hat man auch immer noch ne Möglichkeit, dem zu widersprechen und aufzuzeige, das die Vorraussetzungen zu UHV nicht vorliegen.
Da hält sich aber irgendwie keine Behörde dran
Da hält sich aber irgendwie keine Behörde dran