28-10-2018, 18:49
Relevant ist der Gewinn deiner Firma und wie üblich die steuerlich beachtlichen Aufwendungen getrennt von den unterhaltsrechtlich abzugsfähigen Aufwendungen. Dass du Aufwendungen und Gewinn deiner eigenen Firma nachweisen kannst, wird dir ein Richter wohl unterstellen. Mit den Zahlen von 2014 zu kommen kannst du probieren, vielleicht klappt es ja. Bald wirst du ja auch die Einschätzung eines Anwalts dazu bekommen, es herrscht bekanntlich Anwaltspflicht für so ein Verfahren.
Ich würde mich mal um die Unterhaltspflichtverletzung kümmern. Natürlich nicht, weil das Verfahren für dich wichtig wäre, sowas ist eh witzlos. Aber deshalb, weil du das vielleicht für den Ehegattenunterhalt nutzen kannst. Wenn ganz klar und nachweisbar Unterhalt geflossen ist, ist das eine Falschanzeige der Ex. Verleumdungen und andere sonstige falsche Anschuldigungen sind ein weitere Stein in der Mauer, die den Unterhalt verwirkt. Erst muss die Anzeige erledigt sind, dann Ehegattenunterhalt angehen.
Ich würde mich mal um die Unterhaltspflichtverletzung kümmern. Natürlich nicht, weil das Verfahren für dich wichtig wäre, sowas ist eh witzlos. Aber deshalb, weil du das vielleicht für den Ehegattenunterhalt nutzen kannst. Wenn ganz klar und nachweisbar Unterhalt geflossen ist, ist das eine Falschanzeige der Ex. Verleumdungen und andere sonstige falsche Anschuldigungen sind ein weitere Stein in der Mauer, die den Unterhalt verwirkt. Erst muss die Anzeige erledigt sind, dann Ehegattenunterhalt angehen.