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Verjährung / Abänderung nachehelicher Unterhalt
#7
Danke für den Tipp.

Das Unterhaltsthema werde ich trotzdem zeitnah angehen, an den §1579 BGB glaube ich nicht mehr.

Zwei Jahre noch, dann nehme ich die Regelung mit den 63 Jahren / 45 Beitragsjahre in Anspruch. Bis dahin muss ich die Unterhaltspflicht losgeworden sein. By the way: wenn ich nicht abschlagsfrei in Rente gehen kann, weil evtl. ein Jahr Versicherungszeit noch fehlt - meine Rente ist eh schon gepfändet, mehr als 1.200 € wird man mir eh nicht lassen, dann kann ich doch auch Abschläge bei der Rentenhöhe hinnehmen, oder? Ist unterm Strich eh wurscht.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Abänderungsklage zum nachehelichen Ehegattenunterhalt - von Mercedes_AMG - 27-10-2018, 19:28
RE: Abänderungsklage zum nachehelichen Ehegattenunterhalt - von Austriake - 29-10-2018, 08:29

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