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Verjährung / Abänderung nachehelicher Unterhalt
#10
Der einzige Grund für den lebenslangen Unterhalt war: langdauernde Ehe. 34 Jahre. Und ein windiges Gutachten, das der Exe wegen schlechter Laune infolge Scheidung eine verminderte Erwerbsfähigkeit bescheinigt hat.

Letztlich spielt es keine Rolle, ob eine der Krähen meint, da wäre mehr bei mir zu holen - es ist nichts mehr da. Sachwerte und Güter habe ich schon lange nicht mehr, das Letzte war mein Haus, das im Februar 2016 zwangsversteigert wurde. Die können mit Einkommensfiktionen andichten wie sie wollen - das Geld wird einfach nicht beizutreiben sein. Wie gesagt - selbst wenn ich die letzten Jahre Millionen verdient und wieder ausgegeben hätte - sie wären jetzt weg. Nix, nada, nickese, nichts mehr da.
Meine Firma im Ausland war ein Ein-Personen-Unternehmen. Handy, Laptop, Kreditkarte. Mehr nicht, Autos zum Reisen geliehen oder gemietet. Das ist nix Verwertbares dran, ausser meinem Namen und meinen guten Kundenbeziehungen.

Die Pfändung in meine Rentenansprüche ging von einem geringfügigen Unterhaltsrückstand aus. Der Familienrichter hatte im Mai 2014 eine krasse Falschberechnung der Unterhaltshöhe abgeliefert, die das OLG Stuttgart im November 2014 dann korrigierte. Nach unten. Letztinstanzlich. In der Zeit von Mai bis November habe ich keinen Trennungsunterhalt bezahlt, weil das die Anerkennung der Unterhaltshöhe bedeutet hätte. In dieser Zeit habe ich nur den Kindesunterhalt bezahlt. Die Exen-Anwältin hat für den Betrag von ca. 3.500.- € sofort einen PfÜB und Lohn-/Gehaltspfändung erwirkt, was mich meinen Job bei dem damaligen Arbeitgeber gekostet hat. Insofern war ich quasi in die Selbstständigkeit gezwungen worden. Und wegen des horriblen SCHUFA-Scores ging das im Inland nicht mehr, ich hätte ja nicht mal mehr einen Handy-Vertrag bekommen.
Gewinne hat mein Ein-Personen-Unternehmen zwar abgeworfen, sonst wäre ich ja verhungert. Aber nicht so viel, dass ich mich jetzt wegen Reichtums zur Ruhe setzen könnte.
Durch die neuerliche Strafanzeige nach §170 StGB (die letzte wurde erstattet im Februar 2015 wegen der oben erwähnten 3.500.- €, aber im Mai 2015 eingestellt nach §153 StPO) habe ich jetzt einfach keine Lust mehr, mich schikanieren zu lassen. Jetzt wird ein Knopf dran gemacht, zu verlieren habe ich eh nichts mehr.

P.S.: die Exe ist in 2014 zum Sozialamt marschiert und bezieht seither Hartz4. Und das Amt wiederum will das Geld von mir wiederhaben, war aber nicht in der Lage, mich ausfindig zu machen und Auskünfte über mein Einkommen einzuholen. Bei diesem Amt werden sicherlich auch noch ein paar Euro aufgelaufen sein, die sie von mir holen werden (wollen).
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Abänderungsklage zum nachehelichen Ehegattenunterhalt - von Mercedes_AMG - 27-10-2018, 19:28
RE: Abänderungsklage zum nachehelichen Ehegattenunterhalt - von Austriake - 29-10-2018, 14:46

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