29-10-2018, 15:24
Jetzt geht es dir ja um ein offizielles Ende oder Senkung des Unterhalts. Der Nachweis, dass nichts zu holen ist ist da nur eine der Voraussetzungen. Wo du lebst, ist auch egal, sobald du Rente aus D beziehst, könnte der pfändungsfreie Anteil gepfändet werden. Das passiert direkt an der Quelle, also in Deutschland.
Würde dein Einkommen durch die Rente später sowieso an der Pfändungsgrenze liegen, wäre eh alles egal, denn du bist ansonsten pfändungsfest, wie du schreibst.
Klar ist es trotzdem nicht geworden. 2014 hast du noch gar keine Rente bezogen, also kann da auch keine gepfändet werden. Es existierten nur Rentenanwartschaften, die sind als sogenntes Stammrecht immer unpfändbar. Gepfändet werden nur künftig entstehende Versorgungsansprüche. Anders gesagt, da pfändet jemand 2014 in die Zukunft hinein das Geld, das du zum Beispiel 2020 von der Rentenversicherung bekommst. Bis 2020 kann natürlich kein Geld zum Gläubiger fliessen, 2020 dann mit der Rente brauchts keine neue Pfändung, dann kassiert der Gläubiger sofort. Der Punkt ist wichtig. Das bedeutet nämlich, dass die Rentenpfändung 2020 bereits feststeht, wenn die Schulden zwischenzeitlich nicht bezahlt sind und die Vollstreckbarkeit beseitigt. Ein gewonnenes Verfahren mit Unterhalt 0 ab 2019 ändert gar nichts mehr daran, du müsstest zuerst mal mit Priorität den Altfall der Pfändung abarbeiten. Solche Punkte gibt es noch mehrere in deinem Fall, deshalb rate ich, mit Hilfe eines befähigten Anwalts (ich weiss, ist schwer) erst mal einen Überblick zu erreichen, der nicht auf Wünschen sondern auf bestehenden Realitäten basiert.
Auch das Sozialamt muss abgearbeitet werden. Du hast schliesslich den ausgeurteilten Unterhalt bezahlt, es gibt ein OLG-Urteil, damit existiert keine Grundlage für einen Rückgriff. Klar, die versuchens trotzdem, aber in dieser Konstellation wäre das gescheitert. Ich schliesse aber daraus, dass die Ex sogar mit deinem Unterhalt bedürftig ist, eine Unterhaltssenkung würde also sofort höhere staatliche Leistungen verursachen. Wie allergisch die Richter auf sowas sind, weisst du ja. Einen Versuch kannst du trotzdem starten, aber die Anwalts- und Gerichtskosten solltesn dich nicht reuen, wenn es dann schiefgeht.
Wann wäre denn der Renteneintritt der Ex? Würde sie eine bedarfsdeckende Rente erhalten?
Würde dein Einkommen durch die Rente später sowieso an der Pfändungsgrenze liegen, wäre eh alles egal, denn du bist ansonsten pfändungsfest, wie du schreibst.
Klar ist es trotzdem nicht geworden. 2014 hast du noch gar keine Rente bezogen, also kann da auch keine gepfändet werden. Es existierten nur Rentenanwartschaften, die sind als sogenntes Stammrecht immer unpfändbar. Gepfändet werden nur künftig entstehende Versorgungsansprüche. Anders gesagt, da pfändet jemand 2014 in die Zukunft hinein das Geld, das du zum Beispiel 2020 von der Rentenversicherung bekommst. Bis 2020 kann natürlich kein Geld zum Gläubiger fliessen, 2020 dann mit der Rente brauchts keine neue Pfändung, dann kassiert der Gläubiger sofort. Der Punkt ist wichtig. Das bedeutet nämlich, dass die Rentenpfändung 2020 bereits feststeht, wenn die Schulden zwischenzeitlich nicht bezahlt sind und die Vollstreckbarkeit beseitigt. Ein gewonnenes Verfahren mit Unterhalt 0 ab 2019 ändert gar nichts mehr daran, du müsstest zuerst mal mit Priorität den Altfall der Pfändung abarbeiten. Solche Punkte gibt es noch mehrere in deinem Fall, deshalb rate ich, mit Hilfe eines befähigten Anwalts (ich weiss, ist schwer) erst mal einen Überblick zu erreichen, der nicht auf Wünschen sondern auf bestehenden Realitäten basiert.
Auch das Sozialamt muss abgearbeitet werden. Du hast schliesslich den ausgeurteilten Unterhalt bezahlt, es gibt ein OLG-Urteil, damit existiert keine Grundlage für einen Rückgriff. Klar, die versuchens trotzdem, aber in dieser Konstellation wäre das gescheitert. Ich schliesse aber daraus, dass die Ex sogar mit deinem Unterhalt bedürftig ist, eine Unterhaltssenkung würde also sofort höhere staatliche Leistungen verursachen. Wie allergisch die Richter auf sowas sind, weisst du ja. Einen Versuch kannst du trotzdem starten, aber die Anwalts- und Gerichtskosten solltesn dich nicht reuen, wenn es dann schiefgeht.
Wann wäre denn der Renteneintritt der Ex? Würde sie eine bedarfsdeckende Rente erhalten?