Die Rente, die die Ex per Versorgungsausgleich von mir bekommt, sind keine 500.- € monatlich. Also bleibt sie wohl bis an ihr Lebensende vom Amt abhängig - dieses wiederum versucht den Rückgriff bei mir oder den Kindern. Oder gar beides, wenn bei mir nicht genug zu holen ist.
Der nacheheliche Unterhalt ist halt auch nicht bedarfsdeckend, ebenfalls weniger als 500.- €.
Wenn die Unterhaltssenkung bei der Ex höhere staatliche Leistungen zum Ergebnis hat - so what? Keine Unterhaltssenkung bedeutet meinen Ruin - dann bin ich auch beim Amt. Als Aufstocker oder weiterer Sozialfall.
Die ganze Sch..sse rührt doch daher, dass man meiner Ex die simulierte angebliche Erwerbsunfähigkeit hat durchgehen lassen. Jetzt reißt die faule S.u alles mit sich. Die eigene Mutter, bei der sie als Pflegerin kostenfrei wohnt (und das Pflegegeld nach Stufe 2 abgreift, ohne allerdings das Sozialmat darüber zu informieren), den Ex-Mann und die drei Kinder. Am Ende verlieren alle. Hätte man der Frau gesagt, dass sie jetzt für sich selbst zu sorgen hat, dann wäre es nie zu so einem Desaster gekommen.
Jetzt ist es eben so.
Zur Pfändung der Rente: ich habe von der Rentenversicherung die Kopie des PfÜB bekommen. Zunächst beschränkt sich die Pfändung auf den oben genannten Betrag von ca. 3.500 €. Logischerweise auf die künftige Auszahlung, so ich sie noch erlebe.
Der nacheheliche Unterhalt ist halt auch nicht bedarfsdeckend, ebenfalls weniger als 500.- €.
Wenn die Unterhaltssenkung bei der Ex höhere staatliche Leistungen zum Ergebnis hat - so what? Keine Unterhaltssenkung bedeutet meinen Ruin - dann bin ich auch beim Amt. Als Aufstocker oder weiterer Sozialfall.
Die ganze Sch..sse rührt doch daher, dass man meiner Ex die simulierte angebliche Erwerbsunfähigkeit hat durchgehen lassen. Jetzt reißt die faule S.u alles mit sich. Die eigene Mutter, bei der sie als Pflegerin kostenfrei wohnt (und das Pflegegeld nach Stufe 2 abgreift, ohne allerdings das Sozialmat darüber zu informieren), den Ex-Mann und die drei Kinder. Am Ende verlieren alle. Hätte man der Frau gesagt, dass sie jetzt für sich selbst zu sorgen hat, dann wäre es nie zu so einem Desaster gekommen.
Jetzt ist es eben so.
Zur Pfändung der Rente: ich habe von der Rentenversicherung die Kopie des PfÜB bekommen. Zunächst beschränkt sich die Pfändung auf den oben genannten Betrag von ca. 3.500 €. Logischerweise auf die künftige Auszahlung, so ich sie noch erlebe.
Bibel, Jesus Sirach 8.1