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Verjährung / Abänderung nachehelicher Unterhalt
#13
(29-10-2018, 10:24)Bitas schrieb: Ja klar, wenn eh gepfändet wird, dann können Dir die 0,3% pro Monat egal sein.
Lass dir mal eine aktuelle Rentenauskunft zuschicken, bzw. Lass dich von der DRV beraten.

Das hab ich gemacht. Vorgestern erfuhr ich dann, dass ich in meinem derzeitigen Aufenthaltsland ab Oktober 2019 in Pension gehen kann. 42 Beitragsjahre in Deutschland plus 5 Jahre in XXXXXXland reichen.

Ich werde mir die schriftliche Pensionszusage mit Datum und Zahlbetrag geben lassen. Wenn ich mit diesem Dokument die Abänderungsklage einreiche - wegen Pensionierung Änderung der Einkommensverhältnisse - dann dürfte doch wirklich das Einkommen der zurückliegenden Jahre nicht mehr relevant sein?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Abänderungsklage zum nachehelichen Ehegattenunterhalt - von Mercedes_AMG - 27-10-2018, 19:28
RE: Abänderungsklage zum nachehelichen Ehegattenunterhalt - von Austriake - 31-10-2018, 17:51

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