07-11-2018, 23:49
Da musst du unterscheiden zwischen einer Einigung unter den Expartnern und dem, was ein Richter entscheidet.
Wenn sich Mann und Frau einigen und eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung unterschreiben, die diesen Kompromiss enthält (Zugewinn statt Unterhalt), dann ist das problemlos möglich, solange keine Lasten auf Dritte verschoben werden oder ein Expartner stark benachteiligt wird. Bei der Scheidung sind dann diese Punkte unstrittig und werden nicht weiter verhandelt, schliesslich habt ihr euch bereits geeinigt.
Wenn die beiden bei der Scheidung aber ohne Einigung vor Gericht stehen und der Mann diese Anträge stellt, die Frau das aber nicht will, entscheidet der Richter und der wird sehr wahrscheinlich nach Schema F entscheiden, d.h. Zugewinn nach üblicher Zugewinnrechnung und Unterhalt ebenso. Es gibt keinerlei Recht, das eine Verschiebung erzwingen kann.
Wenn sich Mann und Frau einigen und eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung unterschreiben, die diesen Kompromiss enthält (Zugewinn statt Unterhalt), dann ist das problemlos möglich, solange keine Lasten auf Dritte verschoben werden oder ein Expartner stark benachteiligt wird. Bei der Scheidung sind dann diese Punkte unstrittig und werden nicht weiter verhandelt, schliesslich habt ihr euch bereits geeinigt.
Wenn die beiden bei der Scheidung aber ohne Einigung vor Gericht stehen und der Mann diese Anträge stellt, die Frau das aber nicht will, entscheidet der Richter und der wird sehr wahrscheinlich nach Schema F entscheiden, d.h. Zugewinn nach üblicher Zugewinnrechnung und Unterhalt ebenso. Es gibt keinerlei Recht, das eine Verschiebung erzwingen kann.