08-11-2018, 14:50
Hi p__,
Nein, eine 2. Insolvenz kommt für mich nicht in Frage. Hab die 1. schon als absolute Höchststrafe empfunden die einen auch Jahre nach Insolvenz noch verfolgt.
Mehr als den Pfändungsfreibetrag könnte ich wohl auch nicht während einer Insolvenz behalten?
Ich geh immer noch positiv davon aus ( jaja ), das wenn meine Tochter nächstes Jahr 18 wird sich zumindest in absehbarer Zeit der in ihre Richtung aufgelaufene Rückstand von selbst erledigt. Übrig bleibt dann hoffentlich nur noch der Rückstand Unterhaltsvorschuss (und natürlich laufender Unterhalt, bei dem meine Ex dann auch mal zahlen darf :-) ), der ist aber bei meinem Einkommen dann Überschaubar.
Ich hab nur keine Lust, mich jetzt im Vorfeld noch seitens Jugendamt pleite machen zu lassen................
Nein, eine 2. Insolvenz kommt für mich nicht in Frage. Hab die 1. schon als absolute Höchststrafe empfunden die einen auch Jahre nach Insolvenz noch verfolgt.
Mehr als den Pfändungsfreibetrag könnte ich wohl auch nicht während einer Insolvenz behalten?
Ich geh immer noch positiv davon aus ( jaja ), das wenn meine Tochter nächstes Jahr 18 wird sich zumindest in absehbarer Zeit der in ihre Richtung aufgelaufene Rückstand von selbst erledigt. Übrig bleibt dann hoffentlich nur noch der Rückstand Unterhaltsvorschuss (und natürlich laufender Unterhalt, bei dem meine Ex dann auch mal zahlen darf :-) ), der ist aber bei meinem Einkommen dann Überschaubar.
Ich hab nur keine Lust, mich jetzt im Vorfeld noch seitens Jugendamt pleite machen zu lassen................