12-11-2018, 12:21
So, hab nun die Antwort auf meine E-Mail ans Jugendamt bekommen und bin ...................erbost (aber interessiert ja niemanden):
"Sie hatten im Oktober 2018 telefonisch mit meiner Kollegin ........... eine monatliche Rückstandsrate von 150 € vereinbart. Diese Zahlungen sollen hälftig an die Kindesmutter und an die Unterhaltsvorschusskasse weitergeleitet werden.
In Anbetracht der hohen Unterhaltsrückstände und Ihres derzeitigen Einkommens ist diese Ratenhöhe angemessen.
Ich möchte Sie bitten, sich an Absprachen zu halten, auch wenn Sie telefonisch vereinbart wurden.
Bitte zahlen Sie die fehlenden 100 € für den Monat November bis zum 23.11.2018 nach und passen Sie den Dauerauftrag entsprechend an.
Ich erinnere daran, dass die Lohnpfändung derzeit ruhend gestellt ist. Ein Wiederaufleben der Pfändung wäre kurzfristig möglich.
Mit freundlichen Grüßen"
Ich hatte -zur Erinnerung- mit der Kollegin telefonisch gar nichts derartiges besprochen. Ich hatte mich nur mit ihr darüber unterhalten und geeinigt, das die laufende Rückstandszahlung i.H.v. 50,00 EUR mtl. 50/50 aufgeteilt wird. Ebenso die schon -aus 3 Monaten Zahlungen- bisher kumuliert eingegangenen Zahlungen von insg. 150,-- EUR.
Ist schon interessant wie die Kollegin das direkt so deutet das ab sofort IMMER 150,00 EUR mtl. fliessen sollen. Dagegen vorgehen kann ich ja jetzt auch nicht, denn man droht mir ja ganz unverhohlen mit sofortiger wiederauflebung der ruhenden Lohnpfändung. Sowas nenne ich normalerweise Erpressung!
"Sie hatten im Oktober 2018 telefonisch mit meiner Kollegin ........... eine monatliche Rückstandsrate von 150 € vereinbart. Diese Zahlungen sollen hälftig an die Kindesmutter und an die Unterhaltsvorschusskasse weitergeleitet werden.
In Anbetracht der hohen Unterhaltsrückstände und Ihres derzeitigen Einkommens ist diese Ratenhöhe angemessen.
Ich möchte Sie bitten, sich an Absprachen zu halten, auch wenn Sie telefonisch vereinbart wurden.
Bitte zahlen Sie die fehlenden 100 € für den Monat November bis zum 23.11.2018 nach und passen Sie den Dauerauftrag entsprechend an.
Ich erinnere daran, dass die Lohnpfändung derzeit ruhend gestellt ist. Ein Wiederaufleben der Pfändung wäre kurzfristig möglich.
Mit freundlichen Grüßen"
Ich hatte -zur Erinnerung- mit der Kollegin telefonisch gar nichts derartiges besprochen. Ich hatte mich nur mit ihr darüber unterhalten und geeinigt, das die laufende Rückstandszahlung i.H.v. 50,00 EUR mtl. 50/50 aufgeteilt wird. Ebenso die schon -aus 3 Monaten Zahlungen- bisher kumuliert eingegangenen Zahlungen von insg. 150,-- EUR.
Ist schon interessant wie die Kollegin das direkt so deutet das ab sofort IMMER 150,00 EUR mtl. fliessen sollen. Dagegen vorgehen kann ich ja jetzt auch nicht, denn man droht mir ja ganz unverhohlen mit sofortiger wiederauflebung der ruhenden Lohnpfändung. Sowas nenne ich normalerweise Erpressung!