15-11-2018, 18:23
(15-11-2018, 02:03)IPAD3000 schrieb: Sorry, aber es war nicht geschickt von dir, wieder arbeiten zu gehen.
...Tödlich ist nur die Gesamtsumme an Rückständen und die Teilzahlung darauf...Ich hätte an seiner Stelle versucht egal was ist auf Verwirkung des rückständigen Unterhalts zu gehen und dann der Job...
...ich weiss auch nicht von welchen "neuen" BGH-Urteil er da spricht. Meinst er BGH, 31.01.2018 - XII ZB 133/17 ?