Arminius, ich hab keine Ahnung von welchem Urteil der RA sprach. Soll wohl neueren Datums sein. Und damit wäre bei mir wohl von Anfang an keine Verwirkung möglich gewesen. Ja, natürlich ist die Gesamtsumme an Rückständen tödlich, vor allem wenn meine Tochter sich bequatschen lässt - was ich nicht hoffe. Aber hinterher ist man immer schlauer.........
P.S.: wie sieht das denn mit den Pfändungsfreigrenzen aus, wenn meine Tochter 18 wird? Kann sie dann auch "verschärft" Pfänden oder gelten da wenigstens dann die "normalen" Pfändungsfreigrenzen?
P.S.: wie sieht das denn mit den Pfändungsfreigrenzen aus, wenn meine Tochter 18 wird? Kann sie dann auch "verschärft" Pfänden oder gelten da wenigstens dann die "normalen" Pfändungsfreigrenzen?