16-11-2018, 00:08
Verwirkung oder Verjährung, ja, dass sind reele Chancen die bestehen.
Ich bin im ähnlichen Alter, lebe glücklicherweise nicht vom Staat. Das ist ein Privileg, welches mir unangenehme Sanktionen und weitere Fiesitäten der Hartz IV Sachbearbeiter ersparen. Und genau daran beissen sich die „Menschen mit Geldsorgen“ bei mir die Zähne aus. Ich will mich mal als extrem guten Strategen bezeichnen. Verjährung ist zu einem meiner Kinder bereits realisiert, der Rest folgt, bin ich mir sicher, innerhalb der nächsten Jahre. Die Lust auf Pfändungsversuche nimmt doch nur dann ab, wenn es nichts zu holen gibt. Sobald ein Kind volljährig wird läuft die Zeit. Drei Jahre keine Pfändung => Verjährung (der rückständigen Ansprüche aus der Zeit vor Volljährigkeit). Verwirkung ist etwas schwieriger, zwar muss jährlich ein Pfändungsversuch stattfinden, doch nur, wenn offensichtlich was zu holen wäre. Verwirkung ist in meinem Fall daher schwer zu realisieren.
Ich bin im ähnlichen Alter, lebe glücklicherweise nicht vom Staat. Das ist ein Privileg, welches mir unangenehme Sanktionen und weitere Fiesitäten der Hartz IV Sachbearbeiter ersparen. Und genau daran beissen sich die „Menschen mit Geldsorgen“ bei mir die Zähne aus. Ich will mich mal als extrem guten Strategen bezeichnen. Verjährung ist zu einem meiner Kinder bereits realisiert, der Rest folgt, bin ich mir sicher, innerhalb der nächsten Jahre. Die Lust auf Pfändungsversuche nimmt doch nur dann ab, wenn es nichts zu holen gibt. Sobald ein Kind volljährig wird läuft die Zeit. Drei Jahre keine Pfändung => Verjährung (der rückständigen Ansprüche aus der Zeit vor Volljährigkeit). Verwirkung ist etwas schwieriger, zwar muss jährlich ein Pfändungsversuch stattfinden, doch nur, wenn offensichtlich was zu holen wäre. Verwirkung ist in meinem Fall daher schwer zu realisieren.