19-11-2018, 09:57
Während der Jahre meines Auslandsaufenthalts hat meine Exe wohl ein Abänderungsverfahren zum nachehelichen Unterhalt geführt, muss wohl im ersten Halbjahr 2016 gewesen sein.
Ich weiss davon auch nur vom Hörensagen. Da ich nicht zu finden war, erging sehr wahrscheinlich ein Versäumnisurteil zu meinen Lasten. In diesen Jahre habe ich über Verwandte stets pünktlich und regelmässig den vom OLG im November 2014 ausgeurteilten nachehelichen, unbefristeten Unterhalt bezahlen lassen.
Vermutlich ist aus dem Versäumnisurteil von 2016 ein vollstreckbarer Titel geworden, allerding hat die Gegenseite davon noch keinen Cent eintreiben können. Frage an die Experten hier: tritt in so einem Fall eine Verjährung ein? Wenn ja, wann?
Mittlerweile bin ich nach Deutschland zurückgekehrt, da mich die Exe mit Strafanzeigen nach §170 StGB überzieht - daran arbeiten wir gerade, habe aber noch keine Akteneinsicht bekommen. In 2015 bin ich schon mal angezeigt worden nach §70 StGB, die damalige Anzeige wurde nach §153 StPO von der Staatsanwaltschaft eingestellt, weil ich nachweislich Unterhalt gem. Urteil zahle. Aber halt nicht so viel, wie die Exe gerne hätte.
Tritt da nicht irgendwann so etwas wie ein Strafklageverbrauch ein? Kann mich die Exe jetzt jedes Jahr aufs Neue anzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzung? Falls ja, höre ich auf damit, Unterhalt zu zahlen. Ich werde ja sowieso kriminalisiert, ob ich zahle oder nicht.
Ich beziehe jetzt ALG 1, deutlich über dem Selbstbehalt von 1.200.- €. Die Differenz werde ich wohl abgeben müssen, es stellt sich nur die Frage wie damit umgehen. Mittlerweile wird ja der nacheheliche Unterhalt nicht mehr unbefristet ausgeurteilt wie in meinem Fall, ich bin da genau in dieses Zeitfenster gefallen als dies möglich war. Wenn ich nun die Unterhaltskette unterbreche, zum Beispiel durch die Aufnahme einer Beschäftigung zu einem Lohn , der netto unter dem Selbstbehalt liegt, muss die Exe dann irgendwann (zum Beispiel, wenn ich Altersrente beziehe) eine Unterhaltsforderung nach nachehelichem Unterhalt neu begründen und neu einklagen? Damit hätte ich ja die Chance, ein neues Urteil nach aktuellem Recht zu bekommen anstelle des Lebenslänglich-Urteils aus November 2014? Oder hänge ich da irgendwelchen Wunschträumen nach?
Ich weiss davon auch nur vom Hörensagen. Da ich nicht zu finden war, erging sehr wahrscheinlich ein Versäumnisurteil zu meinen Lasten. In diesen Jahre habe ich über Verwandte stets pünktlich und regelmässig den vom OLG im November 2014 ausgeurteilten nachehelichen, unbefristeten Unterhalt bezahlen lassen.
Vermutlich ist aus dem Versäumnisurteil von 2016 ein vollstreckbarer Titel geworden, allerding hat die Gegenseite davon noch keinen Cent eintreiben können. Frage an die Experten hier: tritt in so einem Fall eine Verjährung ein? Wenn ja, wann?
Mittlerweile bin ich nach Deutschland zurückgekehrt, da mich die Exe mit Strafanzeigen nach §170 StGB überzieht - daran arbeiten wir gerade, habe aber noch keine Akteneinsicht bekommen. In 2015 bin ich schon mal angezeigt worden nach §70 StGB, die damalige Anzeige wurde nach §153 StPO von der Staatsanwaltschaft eingestellt, weil ich nachweislich Unterhalt gem. Urteil zahle. Aber halt nicht so viel, wie die Exe gerne hätte.
Tritt da nicht irgendwann so etwas wie ein Strafklageverbrauch ein? Kann mich die Exe jetzt jedes Jahr aufs Neue anzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzung? Falls ja, höre ich auf damit, Unterhalt zu zahlen. Ich werde ja sowieso kriminalisiert, ob ich zahle oder nicht.
Ich beziehe jetzt ALG 1, deutlich über dem Selbstbehalt von 1.200.- €. Die Differenz werde ich wohl abgeben müssen, es stellt sich nur die Frage wie damit umgehen. Mittlerweile wird ja der nacheheliche Unterhalt nicht mehr unbefristet ausgeurteilt wie in meinem Fall, ich bin da genau in dieses Zeitfenster gefallen als dies möglich war. Wenn ich nun die Unterhaltskette unterbreche, zum Beispiel durch die Aufnahme einer Beschäftigung zu einem Lohn , der netto unter dem Selbstbehalt liegt, muss die Exe dann irgendwann (zum Beispiel, wenn ich Altersrente beziehe) eine Unterhaltsforderung nach nachehelichem Unterhalt neu begründen und neu einklagen? Damit hätte ich ja die Chance, ein neues Urteil nach aktuellem Recht zu bekommen anstelle des Lebenslänglich-Urteils aus November 2014? Oder hänge ich da irgendwelchen Wunschträumen nach?
Bibel, Jesus Sirach 8.1