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Verjährung / Abänderung nachehelicher Unterhalt
#19
(19-11-2018, 12:04)p__ schrieb: Erst mal muss klar sein, was überhaupt Stand der Dinge ist. Was steht in der Anzeige, was steht im Versäumnisbeschluss?  Die Schulden aus dem Versäumnisbeschluss bleiben auf jeden Fall, auch wenn jetzt geklagt und gewonnen wird. Wie hoch sind die?

Wenn es denn in dem Versäumnisurteil so steht wie ich vermute, sind inzwischen ca. 30.000.- € aufgelaufen, zusätzlich zum bereits gezahlten Unterhalt. Werde ich aber nie mehr abzahlen können, ich gehe aus der Arbeitslosigkeit in den Ruhestand. Wozu auch arbeiten, wenn eh nix bleibt?

P.S.: ich wurde aus der eigenen Familie an die Exe verraten, sonst hätte sie keine zweite Strafanzeig nach §170 StGB erstattet. Die Polizei wusste ziemlich genau, wo sie mich finden konnte.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Verjährung / Abänderung nachehelicher Unterhalt - von Austriake - 19-11-2018, 13:27
RE: Abänderungsklage zum nachehelichen Ehegattenunterhalt - von Mercedes_AMG - 27-10-2018, 19:28

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