25-11-2018, 00:30
(08-11-2018, 09:43)CheGuevara schrieb: Zwei Aspekte möchte ich beifügen:
1. nachehelicher Unterhalt wird eigentlich nicht mehr so üppig gewährt, in der Tendenz maximal als Aufstockungsunterhalt befristet auf etwa 1/3 bis zur Hälfte der Ehedauer.
2. Wohnwert wenn Frau im Haus wohnen bleibt und dafür keine Miete bezahlen muss, wird ihr ein Wohnwert in Höhe der ersparten Miete für das Haus angerechnet. Das sind quasi schon einmal fiktiver Einkünfte, die ihr angerechnet werden und die zumindest in manchen Konstellation den Unterhaltsanspruch mindern.
zu2.
Wenn ein Wohnwert angerechnet wird, wie verhält sich das wenn noch ein Darlehen bedient werden muss, kann es dann sein, das der Wohnwert wieder vom Darlehen ausgehoben wird?