29-11-2018, 14:07
Natürlich kann der Unterhaltspflichtige ins Ausland verschwinden. Ich bin selbst vor vier Jahren weg; seit vier Wochen wieder zurück weil Rente beantragt.
Entscheidend ist, dass nach der Ausreise ALLE Beziehungen ins Heimatland abgebrochen werden. Ich z.B. wurde von den eigenen Eltern verraten, weil sie es nicht lassen konnten ihre Enkel zu den Familienfesten einzuladen. Bei einer solchen Gelegenheit hat dann jemand ein Wort zuviel gesagt. Wenn niemand weiß, wo der Unterhaltspflichtige steckt, kann auch wenig bis nichts passieren.
Wäre ich Mediziner, würde ich nach Norwegen gehen (ausserhalb EU, Mediziner Mangelberuf). Als Handwerker nach Canada oder USA. Ein Landwirt wird in Neuseeland gute Startbedingungen vorfinden.
Wenn erst ein mal ein paar Jahre nach der Ausreise vergangen sind, erlahmt auch der Eifer der Verfolger.
Der Unterhaltspflichtige muss sich halt in der neuen Heimat komplett was Neues aufbauen, wenn möglich bei der Einbürgerung gleich noch eine Namensänderung mit erledigen ( Hardman statt Hartmann o.ä.), und schon ist der Fisch geputzt.
Entscheidend ist, dass nach der Ausreise ALLE Beziehungen ins Heimatland abgebrochen werden. Ich z.B. wurde von den eigenen Eltern verraten, weil sie es nicht lassen konnten ihre Enkel zu den Familienfesten einzuladen. Bei einer solchen Gelegenheit hat dann jemand ein Wort zuviel gesagt. Wenn niemand weiß, wo der Unterhaltspflichtige steckt, kann auch wenig bis nichts passieren.
Wäre ich Mediziner, würde ich nach Norwegen gehen (ausserhalb EU, Mediziner Mangelberuf). Als Handwerker nach Canada oder USA. Ein Landwirt wird in Neuseeland gute Startbedingungen vorfinden.
Wenn erst ein mal ein paar Jahre nach der Ausreise vergangen sind, erlahmt auch der Eifer der Verfolger.
Der Unterhaltspflichtige muss sich halt in der neuen Heimat komplett was Neues aufbauen, wenn möglich bei der Einbürgerung gleich noch eine Namensänderung mit erledigen ( Hardman statt Hartmann o.ä.), und schon ist der Fisch geputzt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1