Ich denke, sobald du ihr die Trennung erklärst, kannst und solltest du Auskunftsersuchen stellen. Da du weniger verdienst wie sie, beginnen deine Trennungsunterhaltsansprüche mit Zugang dieses anwaltlichen Schreibens. Theoretisch wird dann aus der Differenz eurer Einkommen berechnet, wieviel sie dir zahlen muss. Nach dem Trennungsjahr wirst du ggf. nichts mehr an Ansprüchen bekommen, wenn du gesund bist und arbeiten gehen kannst. Machen die Gerichte aber auch an der Ehedauer fest, je länger diese war, umso erfolgreicher Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt.
Zu der (schiefen) Kostenteilung während eurer Ehe: Dadurch, dass du offensichtlich überwiegend die Kosten getragen hast, lässt sich direkt kein Anspruch auf Ersatz herleiten. Aber über den Umweg des Zugewinnausgleichs lässt sich ggf. was holen, angenommen sie hat aus ihren Ersparnissen Vermögen angehäuft und du nicht.
Viel Erfolg, als Mann ist es ungleich schwerer solche Ansprüche durchzusetzen.
Zu der (schiefen) Kostenteilung während eurer Ehe: Dadurch, dass du offensichtlich überwiegend die Kosten getragen hast, lässt sich direkt kein Anspruch auf Ersatz herleiten. Aber über den Umweg des Zugewinnausgleichs lässt sich ggf. was holen, angenommen sie hat aus ihren Ersparnissen Vermögen angehäuft und du nicht.
Viel Erfolg, als Mann ist es ungleich schwerer solche Ansprüche durchzusetzen.