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Unterhalt von der Ehefrau noch während der Ehe einfordern...
#5
(08-01-2019, 01:23)Gerrie_van_boven schrieb: Es gibt einen Ehevertrag der Gütertrennung, Verzicht auf Versorgungsausgleich und eine Begrenzung des nachehelichen Unterhalts auf ein Jahr beinhaltet.

Könnte auch sein, dass der gar nicht hält. Wenn die Ex zum Beispiel trotz des besseren Verdiensts jetzt eine schlechtere Erwerbsbiografie hat und den ausgeschlossenen Versorgungsausgleich angreift.

Nachdem dir schon länger klar ist, dass die Ehe gescheitert ist, solltest du jenseits offizieller Ersuchen selbst schon über die Verhältnisse der Nochfrau recherchiert haben. Wenn nicht, fang an damit, bevor du das forderst. Manchmal bewirken Forderungen auch ein magischer Verschwinden von Unterlagen.

Der nächste Schritt solle der Beginn des Trennungsjahres sein. Da nicht zu erwarten ist, dass sie auszieht (oder doch? Fort zum Lover?), musst du das in dem Haus durchziehen, in dem du jetzt wohnst.
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RE: Unterhalt von der Ehefrau noch während der Ehe einfordern... - von p__ - 08-01-2019, 10:42

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