08-01-2019, 13:54
Und wenn Du versuchst, einfach Fakten zu schaffen?
Du teilst deiner Frau mit, dass du dich als getrennt lebend betrachtest, die Kinder bei dir bleiben, sie den Kindern gegenüber unterhaltspflichtig wird und sich bis zum XX.XX. eine eigene Bleibe zu suchen hat.
Alles Weitere im Scheidungsverfahren.
Du teilst deiner Frau mit, dass du dich als getrennt lebend betrachtest, die Kinder bei dir bleiben, sie den Kindern gegenüber unterhaltspflichtig wird und sich bis zum XX.XX. eine eigene Bleibe zu suchen hat.
Alles Weitere im Scheidungsverfahren.
Bibel, Jesus Sirach 8.1