18-02-2019, 20:23
(18-02-2019, 19:54)Austriake schrieb: Das Sozialamt stellt sich nun auf den Standpunkt, dass das Amt wegen der abgetretenen Ansprüche der Exe (die ja in Wirklichkeit nicht existieren, weil sie bei ihren Einkünften gar keinen Anspruch auf weitere Sozialleistungen hat) ohnehin alle zwei Jahre einen Auskunftsanspruch hätte.
Das ist richtig und du machst gerade einen typischen Fehler.
Der Auskunftsanspruch besteht nämlich in der Tat. Darüber wundern sich regelmässig Männer, die vor 30 Jahren geschieden wurden, jeder Unterhalt längst vorbei und dann kommt das Sozialamt und will Auskunft wegen eventuellem Unterhalt an die mittlerweile pflegebedürftige Ex. Dar Staat hat sich aber weitreichende Sonderrechte vorbehalten, sich jederzeit an den Daten eines Ex gütlich zu tun, "mal gucken was der so hat".
Ganz unabhängig davon ist die Frage, ob es auch einen neuen oder erhöhten Unterhaltsanspruch gibt. Da gilt das BGB wie sonst auch und selbst wenn diese Frage von vornherein verneint werden kann, gilt trotzdem erst einmal ein Auskunftsanspruch.