18-02-2019, 20:41
Natürlich könnte ich die Exe bei der Staatsanwaltschaft anzeigen wegen § 263StGB, Sozialversicherungsbetrug. Aber meine Erfahrungen mit der zuständigen Staatsanwaltschaft sind eindeutig. Die haben sich ja damals schon geweigert, ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen gegen die Exe, als die mittels Falschaussage eine gemeinsame Bekannte in berufliche Schwierigleiten brachte. Weil diese mir eine Auskunft zukommen liess, die ich sowieso bekommen hätte als Verwandter.
Strafanzeigen gegen Frauen sind Zeitverschwendung. Es sei denn, eine Behörde wie das Sozialamt oder das Finanzamt strengt ein Strafverfahren an. Dann geht eventuell was.
Deswegen will ich ja, dass das Sozialamt hinter der Exe her ist, statt meiner. Die Erfolgsaussichten sind grösser.
Strafanzeigen gegen Frauen sind Zeitverschwendung. Es sei denn, eine Behörde wie das Sozialamt oder das Finanzamt strengt ein Strafverfahren an. Dann geht eventuell was.
Deswegen will ich ja, dass das Sozialamt hinter der Exe her ist, statt meiner. Die Erfolgsaussichten sind grösser.
Bibel, Jesus Sirach 8.1