19-02-2019, 10:50
(19-02-2019, 10:11)Arminius schrieb:(18-02-2019, 19:54)Austriake schrieb: Jetzt sage ich mal ganz ketzerisch: ich habe zwei Verfahren bis vors OLG Stuttgart geführt, um höchstrichterlich entscheiden zu lassen ob und in welcher Höhe ich unterhaltspflichtig bin. Wozu habe ich diesen Aufwand an Anwalts- und Gerichtskosten getrieben, wenn das eine Halbtagskraft im Sozialamt per Taschenrechner ermitteln kann?
@Austriake
Darf ich mal fragen was sowas Kostet...
Fünfstellig. Zog sich über vier Jahre hin.
Bibel, Jesus Sirach 8.1