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An Dreistigkeit nicht zu überbieten! JA fordert "angeblichen Rückstand" ab 07/2017!
#1
Liebes Forum,

das ist ja absolut die Höhe und sowas habe ich in meiner langen 
"Unterhaltskarriere" noch nicht erlebt.

Heute flattert ein Schreiben der Beiständin ein, in dem Sie rückständigen
Unterhalt seit 07/2017 fordert.

Insgesamt 174,00 Euro.

Nie, wirklich NIE habe ich ein Schreiben bekommen in dem ich aufgefordert wurde
rückständigen Unterhalt zu begleichen- und damit auch nicht in Verzug gesetzt worden bin.

Ein Titel besteht auch nicht, wodurch auch nicht gepfändet werden kann.

Ein PDF dieser Forderung habe ich angehängt.

Könnt Ihr mir Tipps geben, wie ich mich nun verhalten soll?
Was ich Ihr schreiben kann?

Oder habe ich etwas übersehen was diese Forderung gerechtfertigt?


Vielen Dank für Eure Hilfe.


Angehängte Dateien
.pdf   IMG_20190221_0001.pdf (Größe: 287,56 KB / Downloads: 39)
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Nachrichten in diesem Thema
An Dreistigkeit nicht zu überbieten! JA fordert "angeblichen Rückstand" ab 07/2017! - von masku - 21-02-2019, 19:18

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