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An Dreistigkeit nicht zu überbieten! JA fordert "angeblichen Rückstand" ab 07/2017!
#3
Sehr geehrte Kinderbussgeldstelle,

sie fordern in ihrem Schreiben vom x.xx.xx zur Zahlung von 174 EUR Kindesunterhaltsrückständen auf. Es liegen keinerlei Rückstände vor, deshalb werte ich das Schreiben als Fehler oder einen Betrugsversuch. Sofern sie einen ansatzweise Rechtskundigen im Hause haben, lassen Sie sich von ihm diesbezüglich beraten.

mit angemessenen Grüssen

Güldenreich Saus-Braus


Fang nicht an, deine Zeit zu verschenken und die kostenlos zu schulen. Kein Titel, keine frühere Auskunftsaufforderung -> keine Rückstände. Das sollen sie selber rauskriegen. Pfänden können sie nicht ohne Titel.
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RE: An Dreistigkeit nicht zu überbieten! JA fordert "angeblichen Rückstand" ab 07/2017! - von p__ - 21-02-2019, 23:11

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