22-02-2019, 14:56
Habe gerade gelesen, dass Unterhalt rückwirkend
ab dem Zeitpunkt gefordert werden kann,
zu dem der Unterhaltspflichtige aufgefordert wurde,
Auskunft über sein Einkommen zu geben.
Auskunft über mein Einkommen habe ich letztmalig
im August 2016 geben müssen.
Demnach müsste ich also den Rückstand zahlen.
Oder habe ich einen Denkfehler?
ab dem Zeitpunkt gefordert werden kann,
zu dem der Unterhaltspflichtige aufgefordert wurde,
Auskunft über sein Einkommen zu geben.
Auskunft über mein Einkommen habe ich letztmalig
im August 2016 geben müssen.
Demnach müsste ich also den Rückstand zahlen.
Oder habe ich einen Denkfehler?