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An Dreistigkeit nicht zu überbieten! JA fordert "angeblichen Rückstand" ab 07/2017!
#10
Im August 2016 habe ich Auskunft über mein Einkommen gegeben,
wodurch der Unterhalt neu berechnet wurde.

Diesen neu berechneten Betrag habe ich dann logischerweise immer überwiesen.

Versteht man das bereits unter "freiwilliges Anerkenntnis"?
Das man den Betrag zahlt, den das JA berechnet hat?

Sorry, stehe im Moment etwas auf dem Schlauch.
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RE: An Dreistigkeit nicht zu überbieten! JA fordert "angeblichen Rückstand" ab 07/2017! - von masku - 22-02-2019, 15:11

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