04-03-2019, 09:53
Für das alleinige ABR gibt es kein Rechtsschutzbedürfnis. Die Mutter ist ja einverstanden, dass das Kind wechselt. Damit fällt der wichtigste Grund auf alleiniges ABR aus. Immer den leichtesten Weg zum Ziel gehen. Denn sonst geht der ganze Antrag womöglich schief.