18-03-2019, 10:09
Die Damen würden mich zur Kasse bitten, wenn ich den Umgang kurzfristig absage. Ich hätte das Kind inrriteirt, wäre die absehbare Begründung-
Wenn der Vater !überhaupt! nicht will. Also nie wieder sein Kind sehen will, dann sind Ordnungsgelder fehl am platz. Wie Du richtiger Weise zitierst.
Wenn der Vater aber einfach nur unzuverlässig ist. Der Vater will sein Kind also sehen, der kommt aber sozusagen nach Lust und Laune. Dann wird mit Ordnungsgeldern die Zuverlässigkeit eingetrichtert.
Im letzten Absatz des geposteten Links steht drin, dass diese Anwälte auf die Durchsetzung solcher Ordnungsgelder gegen unzuverlässige / unpünktliche Väter spezialisiert sind.
Mir wurden genau diese Konsequenz angekündigt.
Wenn der Vater !überhaupt! nicht will. Also nie wieder sein Kind sehen will, dann sind Ordnungsgelder fehl am platz. Wie Du richtiger Weise zitierst.
Wenn der Vater aber einfach nur unzuverlässig ist. Der Vater will sein Kind also sehen, der kommt aber sozusagen nach Lust und Laune. Dann wird mit Ordnungsgeldern die Zuverlässigkeit eingetrichtert.
Im letzten Absatz des geposteten Links steht drin, dass diese Anwälte auf die Durchsetzung solcher Ordnungsgelder gegen unzuverlässige / unpünktliche Väter spezialisiert sind.
Mir wurden genau diese Konsequenz angekündigt.