18-03-2019, 10:43
Im jetzigen Stadium ist eventuelles Ordungsgeld egal, ich würde es ebenfalls drauf ankommen lassen. Ein Ordnungsgeld ist vielleicht ärgerlich für dich, aber es ändert nichts an den selbstgeschaffenen Problemen der Mutter.
Das Problem war die schleche Planung des Rückzugs. Ordnungsgeld droht nur nach einer "vollstreckbaren" (ich schreibe das in Anführungszeichen, weil sie das nur formal ist) Umgangsregelung. Noch ein Grund, gar nicht erst vor Gericht zu gehen und zu versuchen, irgend eine Umgangsregelung zu bekommen. Klappt der Umgang nicht und existiert keine wirkliche Regelung, müsste dich erst die Mutter auf Umgang verklagen und dann stehen erst mal ganz andere Anträge im Raum.
Dein Fall gehört zur neuen, ziemlich gewachsenen Fallklasse mit dem "40%-Trick", die der BGH mit voller Absicht geschaffen hat. 40% Betreuung und damit fast Wechselmodell, 100% der Vorteile weiter bei Mutti, maximale Belastung auf beiden Feldern. Einer der wenigen Punkte des gesprochenen Rechts, die sogar ins politische Lager hinein kritisch gesehen werden. Man knobelt herum, wie man dafür ein schöneres Etikett findet.
Das Problem war die schleche Planung des Rückzugs. Ordnungsgeld droht nur nach einer "vollstreckbaren" (ich schreibe das in Anführungszeichen, weil sie das nur formal ist) Umgangsregelung. Noch ein Grund, gar nicht erst vor Gericht zu gehen und zu versuchen, irgend eine Umgangsregelung zu bekommen. Klappt der Umgang nicht und existiert keine wirkliche Regelung, müsste dich erst die Mutter auf Umgang verklagen und dann stehen erst mal ganz andere Anträge im Raum.
Dein Fall gehört zur neuen, ziemlich gewachsenen Fallklasse mit dem "40%-Trick", die der BGH mit voller Absicht geschaffen hat. 40% Betreuung und damit fast Wechselmodell, 100% der Vorteile weiter bei Mutti, maximale Belastung auf beiden Feldern. Einer der wenigen Punkte des gesprochenen Rechts, die sogar ins politische Lager hinein kritisch gesehen werden. Man knobelt herum, wie man dafür ein schöneres Etikett findet.