19-03-2019, 00:23
(18-03-2019, 23:58)Asltaw schrieb: S bekommt Bafög und hat somit keinen Anspruch auf Wohngeld.
(18-01-2018, 17:25)Asltaw schrieb: Ob S Bafög in 2018 bekommt ist noch nicht sicher. Für 2019f jedoch eher nicht.
Können wir diesen Widerspruch bitte auflösen?
Wenn der Wohngeldbescheid abschlägig ist, kann er in einen ALG2-Antrag umgedeutet werden. (§28 SGB X)
Das funktioniert auch umgekehrt.
Zitat:Könnte S Bafög-Vorausleistungen beantragen
Wenn du deiner Auskunftspflicht nicht nachkommst, ist das anzunehmen.
Um die Auskunft über dein Einkommen wirst du wohl nicht herum kommen (§60 SGB I gemäß §47 BAföG).
BAföG ist gegenüber ALGII eine vorrangig zu beantragende Soziallleistung (§12a SGB II). BAfög ist auch gegenüber Wohngeld
vorrangig. Es gibt ein paar Ausnahmen, wo die Kombination BAföG und Wohngeld möglich ist (elternunabhängiges BAföG). Trifft aber in deinem Fall wohl nicht zu.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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