22-03-2019, 19:56
Den Job hinwerfen und deshalb weniger Unterhalt bezahlen verletzt §1603 Nr. 2 BGB. Wenn du so hohe Kapitalerträge hast und Mieteinnahmen, dann wird von dir verlangt werden, den Stamm deines Vermögens zu verwenden, um Unterhalt zu bezahlen. Lies mal beispielsweise die Unterhaltsleitlinien, Nr. 9: https://www.famrz.de/files/Media/dokumen...1-2019.pdf
Es ist auch nicht so, dass du du dich freikaufen kannst, wenn du weiter Mindestunterhalt zahlst.
Hast du schon versucht, mit der Mutter zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen?
Es ist auch nicht so, dass du du dich freikaufen kannst, wenn du weiter Mindestunterhalt zahlst.
Hast du schon versucht, mit der Mutter zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen?