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künftiger Unterhalt richtig berechnen und kann ich anpassen
#6
Den Job hinwerfen und deshalb weniger Unterhalt bezahlen verletzt §1603 Nr. 2 BGB. Wenn du so hohe Kapitalerträge hast und Mieteinnahmen, dann wird von dir verlangt werden, den Stamm deines Vermögens zu verwenden, um Unterhalt zu bezahlen. Lies mal beispielsweise die Unterhaltsleitlinien, Nr. 9: https://www.famrz.de/files/Media/dokumen...1-2019.pdf

Es ist auch nicht so, dass du du dich freikaufen kannst, wenn du weiter Mindestunterhalt zahlst.

Hast du schon versucht, mit der Mutter zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen?
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RE: künftiger Unterhalt richtig berechnen und kann ich anpassen - von p__ - 22-03-2019, 19:56

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