24-04-2019, 20:05
Unerwartet hartnäckig ist das Sozialamt. Exe bezieht zu Unrecht Sozialleistungen (nachehelicher Unterhalt von mir + fiktives Einkommen lt. OLG-Urteil machen in Summe ca. 950.- € monatlich. Dazu wohnt sie mietfrei, und kassiert Pflegegeld Stufe drei für ihre Mutter und werkelt noch ein bißchen schwarz nebenbei. Und bezieht noch obendrein Sozialhilfe, in mir nicht bekannter Höhe).
Ich habe das Sozialamt davon unterrichtet, mit Daten, Fakten, Zeugen und Belegen. Das Sozialamt macht aber keinerlei Anstalten, den unrechtmässigen Sozialleistungsbezug zu beenden, sondern will das Geld von mir wiederhaben. Interesse daran. die Exe strafrechtlich zu verfolgen, besteht ganz offensichtlich nicht. Insofern machen sich die beiden Damen vom Sozialamt selbst strafbar nach § 257 StGB, meiner Meinung nach. ich werde mal mit meiner Anwältin besprechen, ob ich die Strafverfolgung nicht selbst betreiben muss.
Mich würde Eure Einschätzung interessieren: zwei Mal hat meine Exe mich angezeigt nach § 170 StGB, beides Mal hat die Staatsanwaltschaft eingestellt wegen Unschuld. Die Exe betrügt das Sozialamt, letztlich erwächst mir daraus der Nachteil eines Vermögensschadens. Reicht das für eine Verwirkung nach § 1579 BGB Abs. 4 & 5 ? Oder zumindest für eine Befristung der Unterhaltspflicht wegen Unbilligkeit - ich soll jemanden alimentieren, der mir mit allen legalen und illegalen Mitteln versucht mir Schaden zuzufügen?
Gibt es eigene Erfahrungen hierzu?
Ich habe das Sozialamt davon unterrichtet, mit Daten, Fakten, Zeugen und Belegen. Das Sozialamt macht aber keinerlei Anstalten, den unrechtmässigen Sozialleistungsbezug zu beenden, sondern will das Geld von mir wiederhaben. Interesse daran. die Exe strafrechtlich zu verfolgen, besteht ganz offensichtlich nicht. Insofern machen sich die beiden Damen vom Sozialamt selbst strafbar nach § 257 StGB, meiner Meinung nach. ich werde mal mit meiner Anwältin besprechen, ob ich die Strafverfolgung nicht selbst betreiben muss.
Mich würde Eure Einschätzung interessieren: zwei Mal hat meine Exe mich angezeigt nach § 170 StGB, beides Mal hat die Staatsanwaltschaft eingestellt wegen Unschuld. Die Exe betrügt das Sozialamt, letztlich erwächst mir daraus der Nachteil eines Vermögensschadens. Reicht das für eine Verwirkung nach § 1579 BGB Abs. 4 & 5 ? Oder zumindest für eine Befristung der Unterhaltspflicht wegen Unbilligkeit - ich soll jemanden alimentieren, der mir mit allen legalen und illegalen Mitteln versucht mir Schaden zuzufügen?
Gibt es eigene Erfahrungen hierzu?
Bibel, Jesus Sirach 8.1