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P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt
#3
Es geht um das komplette Geld das dort monatlich eingeht. aber wenn du Unterhalt zahlst ist der Betrag höher aber darüber kannst du deiner Bank eine BEscheinigung vorlegen dann wird der BEtrag erhöht
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RE: P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt - von MaraMeyer - 28-04-2019, 19:42

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