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P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt
#4
(28-04-2019, 19:41)Papa schrieb: Das verstehe ich nicht. Warum verabschiedet sich ein Gläubiger aus der P-Konto Pfändung, weil er zu hohe Kosten hat? Der muss doch nur abwarten, bis er was bekommt.

@Papa...sehe ich ganz genauso gehe eher davon aus das durch meine Unterhaltspflichtverfahren und meiner grundsätzlichen Einstellung "Hauptverfahren" muss sein...irgendjemand nach Jahren gemerkt hat das was nicht stimmt.

...habe noch nie gehört das sich eine Finazdirektion aus dem Konto selbst herausnimmt...

@p...so 1 bis 5 Euro...müssen die dann nicht mit dem laufenden Unterhalt verrrechnet werden.
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