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P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt
#15
(29-04-2019, 21:34)Surajin schrieb: Laufender Unterhalt geht immer vor Unterhaltsschulden. Du kannst nicht bestimmen wofür es verwendet wird.

100 % zustimmung...durch den PfüB habe ich aber gar nicht mehr die Auswahl...Ich glaube auch das bei mir vor Jahren massiv was schief gelaufen ist.
Nochmal ich habe KEINE weiteren Gläubiger...
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RE: P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt - von Arminius - 29-04-2019, 22:08

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