29-04-2019, 22:08
(29-04-2019, 21:34)Surajin schrieb: Laufender Unterhalt geht immer vor Unterhaltsschulden. Du kannst nicht bestimmen wofür es verwendet wird.
100 % zustimmung...durch den PfüB habe ich aber gar nicht mehr die Auswahl...Ich glaube auch das bei mir vor Jahren massiv was schief gelaufen ist.
Nochmal ich habe KEINE weiteren Gläubiger...