(01-05-2019, 12:01)Olivier schrieb: So wie ich das verstehe, sollte ich dann einen Antrag auf Wechselmodell für nächstes Jahr beantragen.
Geht aber bestimmt nicht ohne Anwalt. Und mein Sohn 5 Jahre wird bestimmt auch nicht angehört werden.
Ohne Umzug wird es mit dem Wechselmodell nichts werden. Du kannst ja schlecht das Kind täglich 30 km zur Schule bringen und wieder abholen, wenn es bei Dir ist. Räumliche Nähe ist die Grundvoraussetzung für ein Wechselmodell, jedenfalls bei schulpflichtigen Kindern.
Und Du wolltest bzw. musst doch Dein Haus ohnehin verkaufen, wie Du oben schriebst. Weshalb dann nicht in Richtung des Kindes ziehen?