06-05-2019, 09:17
Hallo,
§ 1379 Abs. 2 BGB besagt ja zum Zeitpunkt der Trennung.
Wenn es also bspw. 3 Jahre vorher stattindet sollte es sicher sein.
Eigentlich schon 1 Tag vorher, wird aber schwieriger nachzuweisen zu sein.
Ok, ich denke, eine strafrechtliche Verfolgung wird in der Praxis wohl wirklich nur bei Kindern angewandt oder kennt jemand Praxisfälle?
Liebe Grüße
§ 1379 Abs. 2 BGB besagt ja zum Zeitpunkt der Trennung.
Wenn es also bspw. 3 Jahre vorher stattindet sollte es sicher sein.
Eigentlich schon 1 Tag vorher, wird aber schwieriger nachzuweisen zu sein.
Ok, ich denke, eine strafrechtliche Verfolgung wird in der Praxis wohl wirklich nur bei Kindern angewandt oder kennt jemand Praxisfälle?
Liebe Grüße