08-05-2019, 19:55
Im Unterhaltsrecht gibts nur alle zwei Jahre Auskunft. Aber die Jugendämter streuen in allen möglichen Situationen gerne Glasperlen aus, für sie die dann öfter Auskunft wollen. Beispiel: Du hast Schulden und das Jugendamt bietet "grosszügig" an, vorerst nicht zu vollstrecken. Zum Ausgleich für diese "Wohltat" kommt dann alle paar Monate eine Auskunftsbogen von denen.