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P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt
#20
Wenn der laufende Unterhalt nicht gezahlt wird, kommt die Exen-Anwältin sofort mit Strafanzeige nach §170 StGB. Das erste Mal im Jahr 2014. das zweite Mal 2016. Beide Male hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt wegen falscher Angaben dieser Anwältin. Die haut mir auch noch die dritte Strafanzeige rein ohne Hemmungen.

Und der Rest geht eben drauf für Unetrhaltsrückstände aus 2014.

by the way: nächsten Monat müssten nach meiner Rechnung alle Unterhaltsrückstände beglichen sein. Wie bekomme ich den PfÜB aus meinem Konto und aus meiner Renetenversicherung wieder raus?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt - von Austriake - 10-05-2019, 08:00

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