20-05-2019, 12:09
So...nach fast 6 Jahren komme ich des Rätsels Lösung zumindest f. den Teil näher. Der Rechtsanwalt hat sich glaube ich mit dem PfüB (2012) ein Eigentor gechossen.
Normalerwise wird laufender und rückständiger Unterhalt gepfändet...Bei mir wurde "nur" rückständiger Unterhalt gepfändet (ohnde das ich einen Job hatte) mit fatalen Ausgang...P-Konto,Pfändungsfreigrenze ect...
Dadurch das ich den PfüB habe kann eigentlich nur noch das Vollstreckungsgericht laufende "Unterhaltszahlungen" nach 850 d veranlassen...
Normalerwise wird laufender und rückständiger Unterhalt gepfändet...Bei mir wurde "nur" rückständiger Unterhalt gepfändet (ohnde das ich einen Job hatte) mit fatalen Ausgang...P-Konto,Pfändungsfreigrenze ect...
Dadurch das ich den PfüB habe kann eigentlich nur noch das Vollstreckungsgericht laufende "Unterhaltszahlungen" nach 850 d veranlassen...