24-05-2019, 10:05
Aus dem Protokoll des Bundestagsausschusses:
"Nach der jetzt geltenden Unterhaltsberechnung ... wird von der bis dato Hausfrau oder in Teilzeit Tätigen – und zwar in relativ kurzem Zeitraum – aufgrund der ihr vom Gesetzgeber auferlegten Erwerbsobliegenheit eine Vollzeittätigkeit verlangt. Das heißt also, dass die Mutter, die vielleicht früher 20 oder zehn Jahre in der Ehe und danach bei der Kindererziehung zurückgesteckt hat, eine Tätigkeit ausgeübt hat, die vielleicht mit 20, 25 Wochenstunden dotiert gewesen ist, nach der Trennung ab sofort einer Vollzeittätigkeit nachgehen muss. Tut sie das nicht, wird ihr bei der Unterhaltsberechnung fiktiv ein Einkommen zugerechnet, was sie bei Vollzeittätigkeit erreichen könnte. Das führt natürlich immer zu dem Ergebnis, dass auch bei der Kindesmutter eine relativ hohe oder höhere Unterhaltsbelastung anzusetzen ist."
Ist das in der Praxis so?
Bedeutet das, dass eine getrennte Frau (bei der die Kinder wohnen) soviel arbeiten muss, wie es die Betreuungszeiten der Kinder zulassen?
"Nach der jetzt geltenden Unterhaltsberechnung ... wird von der bis dato Hausfrau oder in Teilzeit Tätigen – und zwar in relativ kurzem Zeitraum – aufgrund der ihr vom Gesetzgeber auferlegten Erwerbsobliegenheit eine Vollzeittätigkeit verlangt. Das heißt also, dass die Mutter, die vielleicht früher 20 oder zehn Jahre in der Ehe und danach bei der Kindererziehung zurückgesteckt hat, eine Tätigkeit ausgeübt hat, die vielleicht mit 20, 25 Wochenstunden dotiert gewesen ist, nach der Trennung ab sofort einer Vollzeittätigkeit nachgehen muss. Tut sie das nicht, wird ihr bei der Unterhaltsberechnung fiktiv ein Einkommen zugerechnet, was sie bei Vollzeittätigkeit erreichen könnte. Das führt natürlich immer zu dem Ergebnis, dass auch bei der Kindesmutter eine relativ hohe oder höhere Unterhaltsbelastung anzusetzen ist."
Ist das in der Praxis so?
Bedeutet das, dass eine getrennte Frau (bei der die Kinder wohnen) soviel arbeiten muss, wie es die Betreuungszeiten der Kinder zulassen?