24-05-2019, 10:32
Ganz so einfach ist es nicht. Grundsätzlich kann erstmal überhaupt niemand zum Arbeiten gezwungen werden ;-)
Hier kommt aber der eventuelle Anspruch auf nachehelichen Unterhalt zum Tragen - siehe § 1570 BGB (und Folgende...). D.h. sobald das Kind 4 wird, muss sie theoretisch Arbeiten gehen, um den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nicht zu verlieren. Da beginnt dann aber die Willkür, denn die Frage der "Billigkeit" wird vom Richter nach Lust und Laune beantwortet.
In der Praxis wird oft Teilzeit verlangt (bzw. fiktiert), bis das Kind ca. 12 ist - danach wird Vollzeit verlangt. Es gibt aber, wie du dir sicher inzwischen gut vorstellen kannst, viele gute Gründe, warum eine Frau eben auch danach nicht Vollzeit arbeiten kann...
Hier kommt aber der eventuelle Anspruch auf nachehelichen Unterhalt zum Tragen - siehe § 1570 BGB (und Folgende...). D.h. sobald das Kind 4 wird, muss sie theoretisch Arbeiten gehen, um den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nicht zu verlieren. Da beginnt dann aber die Willkür, denn die Frage der "Billigkeit" wird vom Richter nach Lust und Laune beantwortet.
In der Praxis wird oft Teilzeit verlangt (bzw. fiktiert), bis das Kind ca. 12 ist - danach wird Vollzeit verlangt. Es gibt aber, wie du dir sicher inzwischen gut vorstellen kannst, viele gute Gründe, warum eine Frau eben auch danach nicht Vollzeit arbeiten kann...